Prävention von sexuellem Missbrauch in unserer Pfarrei St. Joseph

„Hinsehen und Schützen“ ist das gemeinsame Motto der NRW-Diözesen für Präventionsarbeit. Es verdeutlicht, wie notwendig es ist, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern, um Kinder und Jugendliche in unseren Gemeinden und Einrichtungen vor sexualisierter Gewalt zu bewahren und die Qualität der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit auch in Zukunft zu gewährleisten. 

2011 hat Bischof Franz-Joseph Overbeck im Bistum Essen eine Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt in Kraft gesetzt. In dieser sind nunterschiedliche Maßnahmen zur Vorbeugung von sexueller Gewalt dokumentiert. Die Ordnung beinhaltet u.a., dass alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Dienst der Diözese, also alle Pfarrer, Diakone, Ordensleute, Gemeinde- und Pastoralreferenten und -referentinnen in den Pfarreien eine spezielle Schulung absolvieren müssen, in der sie in besonderer Weise für das Thema der sexualisierten Gewalt und den achtsamen Umgang mit Kindern und Jugendlichen sensibilisiert werden.

 

 

Institutionelles Schutzkonzept

 

Die Pfarrei St. Joseph hat im Dezember 2017 das Institutionelles Schutzkonzept verabschiedet, das gemeinsam von Haupt- und Ehrenamtlichen der beiden Bottroper Pfarreien entwickelt wurde. Das Schutzkonzept soll dazu beitragen, ein hohes Maß an Sensibilität und Wachsamkeit für die Wahrung der Grundbedürfnisse und -rechte von Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Erwachsenen aufzubauen.

Kernstück dieses Schutzkonzeptes ist ein Verhaltenskodex, in dem festgehalten wird, wie wir uns in unseren Gemeinden Kindern und Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen gegenüber verhalten wollen.

 

 

Verhaltenskodex der Pfarrei St. Joseph

 

 Klare Regeln bezüglich eines achtsamen Umgangs mit Kindern und Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen sind nötig, damit Prävention wirksam werden kann. Mit der Inkraftsetzung des ISK werden alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den folgenden Verhaltenskodex informiert, dessen Regeln sie in Anerkennung des Inhaltes unterzeichnen:

 

„Ich verpflichte mich bei meiner Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in den Pfarreien St. Cyriakus und St. Joseph in Bottrop zu folgendem Verhaltenskodex:

 

1.       Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Dabei ermögliche ich ihnen Selbst- und Mitbestimmung. Ich achte und respektiere ihre Würde und ihre Rechte. Ich stärke sie, für ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit wirksam einzutreten. Ich trage dazu bei, die Kinder und Jugendlichen zu angemessenem sozialen Verhalten anzuleiten.

 

2.       Ich schütze Kinder, Jugendliche und hilfebedürftige Erwachsene vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt, soweit es in meinem Einflussbereich liegt.

 

3.       Ich gehe verantwortungsbewusst und achtsam mit Nähe und Distanz um. Ich nehme meine eigenen Grenzen wahr und respektiere die Grenzen von anderen. Dies bezieht sich auch auf die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der mir Anvertrauten.

 

4.       Mir ist meine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung und meine Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Beziehungen gestalte ich klar und eindeutig und nutze keine Abhängigkeiten aus.

 

5.       Ich toleriere weder diskriminierendes, gewalttätiges noch jede Art von grenzüberschreitendem Verhalten in Wort oder Tat. Ich beziehe dagegen aktiv Stellung. Nehme ich Grenzverletzungen wahr, bin ich verpflichtet, die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen einzuleiten.

 

6.       Ich informiere mich über die Verfahrenswege und die Ansprechpartner für das Bistum Essen, meiner Pfarrei St. Cyriakus oder St. Joseph, meines Verbandes oder meines Trägers, hole mir bei Bedarf Beratung und Unterstützung bei den zuständigen Fachstellen (das ist in Bottrop z. B. der Verein „Gegenwind e.V.“) und verpflichte mich, an Schulungsangeboten teilzunehmen.

 

7.       Ich bin mir bewusst, dass jegliche Form von sexualisierter Gewalt gegenüber Schutzbefohlenen disziplinarische, arbeitsrechtliche und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

 

Ich akzeptiere die Regeln zu folgenden Bereichen:

 

·         Gestaltung von Nähe und Distanz

 

In der pädagogischen, erzieherischen, seelsorglichen und pflegerischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geht es darum, ein adäquates Verhältnis von Nähe und Distanz zu schaffen. Die Beziehungsgestaltung muss dem jeweiligen Auftrag entsprechen und stimmig sein, insbesondere dann, wenn dadurch emotionale Abhängigkeiten entstehen oder entstehen können.

 

·         Angemessenheit von Körperkontakt

 

Bei körperlichen Berührungen in der Arbeit mit Menschen sind Achtsamkeit und Zu­rückhaltung geboten, d.h. der Wille des Kindes oder Jugendlichen oder hilfsbedürftigen Erwachsenen ist ausnahmslos zu respektieren.

 

·         Beachtung der Intimsphäre

 

Veranstaltungen mit Übernachtung sind besondere Herausforderungen und Situationen, bei denen alle Verantwortlichen sich der damit verbundenen hohen Verantwortung bewusst sein müssen. Die individuelle Intimsphäre sowohl der Kinder und Jugendlichen als auch der betreuenden haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind unbedingt zu achten und zu schützen. Bei Übernachtungsveranstaltungen im Kinder- und Jugendbereich achten wir auf eine geschlechtergetrennte Unterbringung.

 

·         Sprache und Wortwahl

 

Durch Sprache und Wortwahl können Menschen verletzt und gedemütigt werden. Verbaler Austausch soll der jeweiligen Rolle und dem Auftrag entsprechen und der Zielgruppe und deren Bedürfnissen angepasst sein. Wir bemühen uns um eine gute und freundliche Wortwahl.

 

·         Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

 

Der Umgang mit sozialen Netzwerken und digitalen Medien ist in der heutigen Zeit alltägliches Handeln. Um Medienkompetenz zu fördern, ist ein umsichtiger Umgang damit unerlässlich. Die Auswahl von Filmen, Fotos, Spielen und Materialien muss im Sinne eines achtsamen Umgangs miteinander sorgsam getroffen werden. Sie hat pädagogisch sinnvoll und altersadäquat zu erfolgen.

 

·         Zulässigkeit von Geschenken

 

Exklusive Geschenke und Bevorzugungen können eine ernst gemeinte und pädagogisch sinnvolle Zuwendung nicht ersetzen. Sie gehören nicht zu den pädagogischen Maßnahmen, die dazu dienen, um Kinder und Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu selbstbewussten, freien Menschen zu erziehen. Vielmehr können exklusive Geschenke, insbesondere, wenn sie nur ausgewählten Kindern zu teil werden, deren emotionale Abhängigkeit fördern. Daher gehört es zu den Aufgaben der verantwortlich Tätigen, den Umgang mit Geschenken reflektiert und transparent zu handhaben.

 

·         Erzieherische Maßnahmen

 

Erzieherische Maßnahmen müssen so gestaltet sein, dass die persönlichen Grenzen von Schutzbefohlenen nicht überschritten werden. Es ist darauf zu achten, dass diese im direkten Bezug zum Fehlverhalten stehen, angemessen, konsequent und für den Betroffenen plausibel sind. Jegliche Anwendung von Gewalt lehnen wir ab. Im Einzelfall kann ein Ausschluss von einer Gruppe verfügt werden, wenn die Bereitschaft, sich an die vereinbarten Regeln zu halten, dauerhaft ausbleibt.“

 

Schulungen zur Prävention von Sexueller Gewalt

 

Für ehrenamtliche Mitarbeiter, z.B. Kommunion- oder Firm-KatechetInnen, die regelmäßig mit Kindern zusammenkommen, finden jedes Jahr spezielle Schulungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt statt.

Darin erhalten sie grundlegende Informationen zum Thema „sexualisierte Gewalt“, zu vorbeugenden Maßnahmen und zu möglichen Handlungsschritten, die sie im Falle eines Verdachts unternehmen müssen.

 

 

In diesem Jahr sind noch drei Präventionsschulungen geplant: 

 

Am 30.09.2022 findet eine online Basis Schulung in der Zeit von 17:30 bis 20:30 Uhr statt.

Dieses Angebot richtet sich an ehrenamtlich Tätige, die nicht im engen und regelmäßigen Kontakt mit Kindern arbeiten , oder die nach einer Zeit von fünf Jahren eine Vertiefung benötigen.

 

Basisplus Schulungen finden statt am 22. 10. und am 05.11. 2022 in der Zeit von 9 :30 bis 16:30 Uhr.

Diese intensiven Schulungen werden angeboten für alle, die regelmäßig und im engen Kontakt mit Kindern arbeiten,

z.B.: Katechetinnen oder Katecheten.

 

Anmeldungen bitte per Email: praevention@st-cyriakus.de 

 

Weiterführende Informationen zur Prävention von sexuellem Missbrauch

Auf den folgenden Webseiten finden Sie weiter Informationen zum Thema Prävention und Missbrauch: