Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das gesetzliche Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und verwaltet das Kirchenvermögen.
Er trifft z.B. Personalentscheidungen und befindet über bauliche Maßnahmen.
Die Mitglieder dieses Gremiums werden von der Gemeinde gewählt, einige auch vom Pfarrer / Pfarradministrator ernannt.
Der Pfarradministrator ist automatisch Vorsitzender des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand entsendet zudem die Mitglieder für die Verbandvertretung des Gemeinde-verbandes und
wählt über Wahlmänner und Wahlfrauen 17 von 25 Mitgliedern des Kirchensteuerrates des Bistums Essen,
der über den Haushalt der Diözese entscheidet.
2021 wurde der derzeitige Kirchenvorstand gewählt.

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist ein von der Gemeinde gewähltes Gremium von Laien, das gemeinsam mit dem Pfarrer und den weiteren Seelsorgern und Mitarbeitern die Seelsorgearbeit in der Gemeinde mitträgt und mitverantwortet.

Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und ist der Verkündigung der Botschaft des Evangeliums, der Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten verpflichtet. Um seine Arbeit leisten zu können, kann der Pfarrgemeinderat verschiedene Ausschüsse bilden, z.B. für Liturgie, Mission, Caritas oder Öffentlichkeitsarbeit.

Im Bistum Essen werden mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Pfarrgemeinderates gewählt, hinzu kommen alle hauptamtlichen Seelsorger und Seelsorgerinnen, eine Vertreterin oder ein Vertreter des Kirchenvorstandes sowie bis zu drei von den gewählten Mitgliedern bestimmte Personen.

Die Zahl der Mitglieder des Pfarrgemeinderates hängt von der Größe der Pfarrgemeinde ab.