Seit dem 3. Advent gelten aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage neue Regelungen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder der Pfarrei St. Joseph,
der Krisenstab der Pfarrei St. Joseph hat die aktuelle Corona-Lage beraten und hat,
in Abstimmung mit der Pfarrei St. Cyriakus, die bestehenden Regelungen zur Feier der Gottesdienste angepasst.
Wir möchten gut Gottesdienst feiern können. Auch dies ist nur bei konsequenter Einhaltung der Regeln möglich. So schützen wir vor allem die besonders gefährdeten Personengruppen.
Ab dem 3. Adventssonntag, 12.12.2021 stehen alle Gottesdienste unter der 3G-Regel.
Während der Feier der Gottesdienste tragen Sie bitte -nach Möglichkeit-
eine Mund-Nasen-Maske.
Die Mund-Nasen-Maske muss auf jeden Fall getragen werden:
- beim Betreten und Verlassen der Kirche
- beim Kommuniongang
- beim Singen
Da wir die Einhaltung dieser Regeln konsequent überwachen müssen, benötigen wir Unterstützung bei der Einlasskontrolle. Wenn Sie dabei helfen wollen, melden Sie sich bitte bei den Seelsorgerinnen und Seelsorgern und bei den Küsterinnen und Küstern.
Wenn Sie noch nicht geimpft sind, lassen Sie sich bitte impfen.
Nehmen Sie bitte die Angebote zur Booster-Impfung wahr.
Bitte bleiben Sie vorsichtig. Bitte bleiben Sie gesund.
Für den Krisenstab
Martin Cudak, Pfarrer
So lange in Bottrop die Inzidenzstufe "0" (Inzidenzwert <10) erreicht wird, dürfen:
Alle aktuellen Regelungen für Bottrop unter: www.bottrop.de/coronavirus/aktuelle-infos-coronavirus
Unsere Räume sind für alle Nutzungen freigegeben, die nach den jeweils geltenden Corona-Schutzverordnungen abgedeckt sind.
Da die Stadt Bottrop aktuell in Inzidenzstufe I liegt, sind somit u.a. momentan abgedeckt:
Da alle diese Regelungen weiterhin jederzeit durch kommunale / Landes- oder Bundesverordnungen geändert werden können, müssen die jeweiligen Veranstalter (nicht die Pfarrei als Raumvermieter) auch weiterhin die geltenden Regelungen im Auge behalten. Ebenfalls sind die Veranstalter für die Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen sowie ggfs. Kontaktverfolgung etc. zuständig.
Die Besucherzahlen in den vermieteten Räumen müssen zum Schutz der Menschen vor Ort angepasst werden.
Die Vorgaben sind wie folgt:
Für die Gottesdienste gelten nachfolgende aktualisierte Regeln:
Bitte nehmen Sie für weitere Informationen Kontakt zum jeweiligen Ansprechpartner oder zur Verwaltungsleitung auf.
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Trauerhallen der Stadt Bottrop