Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen

Am 8. und 9. November 2025 findet die Wahl zum Pfarrgemeinderat und zum Kirchenvorstand für die zukünftige Stadtpfarrei St. Cyriakus statt.

Der Wahlausschuss für den Pfarrgemeinderat und der Wahlvorstand für den Kirchenvorstand haben für die zukünftige Kirchengemeinde St. Cyriakus Vorschlagslisten für die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten erstellt.

Zur Ansicht der Listen sowie allen weiteren Informationen auch zu Ergänzungsvorschlägen und zur Briefwahl bitte weiterlesen.


Wahlvorschlag für die Pfarrgemeinderatswahlen 2025
Der Wahlausschuss hat für die zukünftige katholische Kirchengemeinde St. Cyriakus in Bottrop am Samstag und Sonntag, dem 8./9. November 2025 durchzuführende Pfarrgemeinderatswahl, bei der im Wahlbezirk St. Joseph sechs Pfarrgemeinderatsmitglieder zu wählen sind, folgende Vorschlagsliste aufgestellt:

Es können Ergänzungsvorschläge beim Wahlausschuss eingereicht werden. Für die gute Bearbeitung bitten wir um Einreichung der Ergänzungsvorschläge bis zum 6. Oktober 2025.
Ein Ergänzungsvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Er ist dann gültig, wenn er von mindestens zwölf Wahlberechtigten mit Vor- und Zunamen sowie Anschrift unterzeichnet ist und die Bereitschaftserklärung zur Kandidatur des Vorgeschlagenen enthält (§§ 9 und 11 der Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Essen).
Für den Wahlausschuss
gez. Isabella Busch (Vorsitzende)


Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl
Aus der Liste der Wahlberechtigten für die Kirchenvorstandswahl kann eine Woche hindurch vom Montag, dem 29.09.2025 bis Sonntag, dem 05.10.2025 einschließlich im Pfarrbüro St. Joseph, Förenkamp 27, 46238 Bottrop zu den bekannten Öffnungszeiten (Mo. – Mi. 9 - 11 Uhr, Do. 15 – 18 Uhr, Fr. 9 – 11 Uhr) eine persönliche Auskunft beschränkt auf die eigenen personenbezogenen Daten verlangt werden.
Einsprüche gegen die Liste der Wahlberechtigten sind beim Wahlvorstand in 46236 Bottrop, Kirchplatz 2-3 bis zum Ablauf der Auslegungsfrist einzulegen. Sie sind zu begründen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig.
Für den Wahlvorstand
gez. Roberto Giavarra (Vorsitzender)


Wahlen zum Kirchenvorstand 2025
Der Wahlvorstand hat für die zukünftige katholische Kirchengemeinde St. Cyriakus in Bottrop am Samstag und Sonntag, dem 8./9. November 2025 durchzuführende Kirchenvorstandswahl, bei der im Wahlbezirk St. Joseph acht Kirchenvorstandsmitglieder zu wählen sind, folgende Vorschlagsliste aufgestellt:

Diese Vorschlagsliste kann auf Antrag von den Wahlberechtigten ergänzt werden. Der Antrag darf nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind.
Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 10 Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet und mit den notwendigen Erklärungen der Vorgeschlagenen gemäß § 9 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl der Kirchenvorstände in der Diözese Essen (KV-WO) eingereicht wurde. Für die gute Bearbeitung bitten wir um Einreichung der Ergänzungsvorschläge bis zum 6. Oktober 2025 beim Wahlvorstand.
Für den Wahlvorstand
gez. Roberto Giavarra (Vorsitzender)


Briefwahl
Für die Wahlen zum Kirchenvorstand sowie für die Wahl zum Pfarrgemeinderat besteht die Möglichkeit der Briefwahl.
Bis zum 05.11.2025 kann der Antrag für die Briefwahl im Pfarrbüro gestellt werden oder unter den folgenden E-Mail-Adressen angefragt werden:
wahlen.pgr@st-cyriakus.de (Pfarrgemeinderat) und wahlen.kv@st-cyriakus.de (Kirchenvorstand).